Motorrad-Klassen



Mofa

Beschreibung

Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h


Mindestalter

15 Jahre


Einschluss

keine Klassen


Theoretische Ausbildung

mind. 6 Doppelstunden Grundstoff


Praktische Ausbildung

mind. 1 Doppelstunde



Klasse AM

Beschreibung

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und höchstens 50ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor (Elektromotor maximal 4 kW).
  • Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und höchstens 50ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor (Elektromotor maximal 4 kW).
  • Vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und höchstens 50ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor (Elektromotor maximal 4 kW),
  • sowie maximal 350 kg Leergewicht.

Besonderheit

früher Klasse M und S


Mindestalter

15 Jahre 


Einschluss

keine Klassen


Theoretische Ausbildung

mind. 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff


Praktische Ausbildung

Grundausbildung



Klasse A1

Beschreibung

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Das Verhältnis Leistung / Leergewicht darf maximal 0,1 kW/kg betragen.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW und einem Hubraum von mehr als 50ccm, sowie einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Besonderheit

keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr für Fahrer unter 18 Jahren. Trikes erfordern nun die Klasse A1 (gilt nicht für Führerscheine vor dem 18.01.2013, dort reicht Klasse B).


Mindestalter 

16 Jahre


Einschluss

AM


Theoretische Ausbildung

mind. 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff


Praktische Ausbildung

Grundausbildung + mind. 12 besondere Fahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Dämmerung oder Dunkelheit).


Wer vor dem 1. April 1980 den Autoführerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, kann seit April 2013 Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.

KLASSE A1 MIT AUTOFÜHRERSCHEIN FAHREN ab Januar 2020 bei uns möglich!

Beschreibung ab 01.01.2020 

  • Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit, über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen, Motorräder der Klasse A1 fahren zu dürfen. Eine Bescheinigung nach der Ausbildung wird dann bei der Behörde eingereicht und man erhält die Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eingetragen. 

Besonderheit ab 2020

Berechtigung

  • der Klasse A1 bis zu 125 ccm (Hubraum) und maximal 11 KW Leistung
  • es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen. 
  • nur in Deutschland gültig!

Mindestalter ab 2020

  • 25 Jahre
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Theoretische Ausbildung ab 2020

mind. 4 x 90 min Theorie 


Praktische Ausbildung ab 2020

Wichtig !

mind. 5 x 90min Praxis

Der B196 ist kein Führerschein der Klasse A1!

Ein Aufstieg in die Klasse A2 ist nach zwei Jahren nicht möglich!

Für die Klassen A2 oder A ist dann eine normale Ausbildung notwendig mit Theorieunterricht und Prüfung.

Der B196 gilt nur in Deutschland. 



Klasse A2

A2

Beschreibung

Krafträder (Zweiräder; auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, einer Leistung von maximal 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg.


Besonderheit

  • bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
  • Bei Besitz von A1 weniger als 2 Jahre, Theorieprüfung erforderlich, Praxis: Grundausbildung + 3 Überland und 2 Autobahnfahrten, sowie 1 Fahrt bei Dämmerung und Dunkelheit erforderlich
  • Ohne Vorbesitz Klasse A1 siehe unten

Mindestalter

18 Jahre


Einschluss

A1 und AM


Theoretische Ausbildung

mind. 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff


Praktische Ausbildung

Grundausbildung + mind. 12 besondere Fahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Dämmerung oder Dunkelheit).



Klasse A

A

Beschreibung

  • Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW

Besonderheit

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
  • Wer Klasse A beschränkt (jetzt A2) vor dem 18.01.2013 erworben hat, steigt nach 2 Jahren Vorbesitz A2 automatisch und prüfungsfrei in die Klasse A auf.
  • Ein Aufstieg, nur mit praktischer Prüfung von A1 auf A ist nicht möglich. Vorgesehene Aufstiegsprüfungen sind: A1 auf A2, und A2 auf A
  • Wer Trikes über 15 kW fahren möchte, benötigt jetzt Klasse A. Wer Klasse B vor dem 18.01.2013 gemacht hat, darf diese Fahrzeuge weiterhin fahren

Mindestalter

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 20 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2
  • 21 Jahre für Trikes

Einschluss

A2, A1, AM


Theoretische Ausbildung

mind. 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff


Praktische Ausbildung

Grundausbildung + mind. 12 besondere Fahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Dämmerung oder Dunkelheit).



FÜHRERSCHEIN KLASSE  A  SZ80

Führerschein Klasse A Schlüsselzahl 80

durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein im Alter von 21 bis 24 Jahren hast du die Möglichkeit Krafträder der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 24 Jahren automatisch - ohne weitere Praxisprüfung - die Erlaubnis, Krafträder der Klasse A zu fahren

A SZ 80

beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich

die Ausbildung sowie die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A

es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2

es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden

nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung gefahren werden


Trike

einen extra Trike-Führerschein gibt es nicht

seit dem 19.01.2013 dürfen Neuerwerber der Klasse B kein Trike mehr führen

vor der Änderung durfte jeder mit einem Führerschein Klasse B ein Trike führen

mit der Änderung ist das Trike nun Bestandteil der Führerscheinklasse A geworden

die Klasse A darf man jedoch erst mit 24 im Direkteinstieg oder frühestens mit 20 nach Erweiterung von Klasse A2 erwerben (A2 mit 18 erworben, nach zwei Jahren Erweiterung auf A möglich)


Ausnahmen

man darf Trikes ab dem 21. Lebensjahr mit der Klasse A und Schlüsselzahl 80 führen

die Klasse A SZ 80 schließt die Klassen AM, A1 und A2 ein

mit 21  erwirbt man den A2 und muss nicht noch einmal mit 23  für die Klasse A die Fahrschule aufsuchen


Aktuell

Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland

im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist


Vorteile / Nachteil

  • ab dem ersten Tag des 24. Lebensjahres
  • OHNE noch mal aufs Amt zu gehen
  • OHNE noch mal ein Fahrschule zu besuchen
  • OHNE noch mal Fahrstunden zu nehmen
  • OHNE noch mal eine Prüfung zu absolvieren
  • offene Motorräder fahren. – COOL oder?
  • NACHTEIL
  • einmaliger Aufpreis von 300,- Euro SOFORT, aber danach ALLE Vorteile nutzen
  • wenn Du 21 Jahre alt bist, musst Du halt 3 Jahre leistungsbeschränkte Motorräder fahren