Beschreibung
Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h
Mindestalter
15 Jahre
Einschluss
keine Klassen
Theoretische Ausbildung
mind. 6 Doppelstunden Grundstoff
Praktische Ausbildung
mind. 1 Doppelstunde
Beschreibung
Besonderheit
früher Klasse M und S
Mindestalter
15 Jahre
Einschluss
keine Klassen
Theoretische Ausbildung
mind. 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
Grundausbildung
Beschreibung
Besonderheit
keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr für Fahrer unter 18 Jahren. Trikes erfordern nun die Klasse A1 (gilt nicht für Führerscheine vor dem 18.01.2013, dort reicht Klasse B).
Mindestalter
16 Jahre
Einschluss
AM
Theoretische Ausbildung
mind. 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
Grundausbildung + mind. 12 besondere Fahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Dämmerung oder Dunkelheit).
Wer vor dem 1. April 1980 den Autoführerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, kann seit April 2013 Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.
Beschreibung ab 01.01.2020
Besonderheit ab 2020
Berechtigung
Mindestalter ab 2020
Theoretische Ausbildung ab 2020
mind. 4 x 90 min Theorie
Praktische Ausbildung ab 2020
Wichtig !
mind. 5 x 90min Praxis
Der B196 ist kein Führerschein der Klasse A1!
Ein Aufstieg in die Klasse A2 ist nach zwei Jahren nicht möglich!
Für die Klassen A2 oder A ist dann eine normale Ausbildung notwendig mit Theorieunterricht und Prüfung.
Der B196 gilt nur in Deutschland.
Beschreibung
Krafträder (Zweiräder; auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, einer Leistung von maximal 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg.
Besonderheit
Mindestalter
18 Jahre
Einschluss
A1 und AM
Theoretische Ausbildung
mind. 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
Grundausbildung + mind. 12 besondere Fahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Dämmerung oder Dunkelheit).
Beschreibung
Besonderheit
Mindestalter
Einschluss
A2, A1, AM
Theoretische Ausbildung
mind. 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
Grundausbildung + mind. 12 besondere Fahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Dämmerung oder Dunkelheit).
Führerschein Klasse A Schlüsselzahl 80
durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein im Alter von 21 bis 24 Jahren hast du die Möglichkeit Krafträder der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 24 Jahren automatisch - ohne weitere Praxisprüfung - die Erlaubnis, Krafträder der Klasse A zu fahren
A SZ 80
beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich
die Ausbildung sowie die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A
es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2
es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden
nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung gefahren werden
Trike
einen extra Trike-Führerschein gibt es nicht
seit dem 19.01.2013 dürfen Neuerwerber der Klasse B kein Trike mehr führen
vor der Änderung durfte jeder mit einem Führerschein Klasse B ein Trike führen
mit der Änderung ist das Trike nun Bestandteil der Führerscheinklasse A geworden
die Klasse A darf man jedoch erst mit 24 im Direkteinstieg oder frühestens mit 20 nach Erweiterung von Klasse A2 erwerben (A2 mit 18 erworben, nach zwei Jahren Erweiterung auf A möglich)
Ausnahmen
man darf Trikes ab dem 21. Lebensjahr mit der Klasse A und Schlüsselzahl 80 führen
die Klasse A SZ 80 schließt die Klassen AM, A1 und A2 ein
mit 21 erwirbt man den A2 und muss nicht noch einmal mit 23 für die Klasse A die Fahrschule aufsuchen
Aktuell
Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland
im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist
Vorteile / Nachteil