Abfahrtskontrolle – hilft eine Checkliste?

Ist die LKW-Abfahrtskontrolle Pflicht?

Keine Angst: Ganz so aufwendig ist eine Abfahrtskontrolle in der Regel nicht.
Keine Angst: Ganz so aufwendig ist eine Abfahrtskontrolle in der Regel nicht.

Die Abfahrtskontrolle ist eine Pflicht der Berufsfahrer, die zwar vor der Fahrt etwas Zeit in Anspruch nimmt, aber ein erhöhtes Maß an Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten soll. Die Abfahrtskontrolle dient dabei jedoch nicht nur der Sicherheit, sondern sichert auch eine gleichbleibende Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs ab, indem Mängel am Fahrzeug rechtzeitig erkannt werden, bevor größere und kostenintensivere Schäden oder ein Unfall entstehen können.

Wann in Deutschland das Durchführen einer Abfahrtskontrolle für Fahrzeuge Pflicht ist, ergibt sich aus der Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-V 70). Doch was genau ist in der Abfahrtkontrolle inbegriffen? Wie gehen Sie vor, damit Sie keinen verpflichtenden Arbeitsschritt auslassen, bevor Sie die Fahrt beginnen? In diesem Beitrag wird Ihnen neben wichtigen Antworten zur LKW-Abfahrtskontrolle eine Checkliste zur Verfügung gestellt, mit der Sie keinen Arbeitsschritt mehr auslassen.


FAQ: Abfahrtskontrolle

Müssen LKW-Fahrer eine Abfahrtskontrolle durchführen?

Gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-V 70) muss der LKW für der Abfahrt auf Mängel kontrolliert werden.

Wer muss die Kontrolle des LKW durchführen?

Gemäß §§ 35 -36 der DGUV-V 70 hat der Fahrzeugführer diese Kontrolle durchzuführen. Zudem muss der Fahrer vor Fahrtantritt bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Was ist bei einer Abfahrtskontrolle zu beachten?

Grundsätzlich sind alle Einrichtungen auf Funktion zu prüfen. Dazu gehören neben den Bremsen auch die Beleuchtung und die Bereifung. Was darüber hinaus zu prüfen ist, zeigt unsere Checkliste hier auf.


Abfahrtskontrolle laut DGUV

Die DGUV legt in ihrer Vorschrift 70 fest, was im Rahmen einer Abfahrtskontrolle zu untersuchen ist und wer die Untersuchung durchzuführen hat. So beschreibt § 36 DGUV-V 70 die Pflicht des Fahrzeugführers,

vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und
Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des
Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.

Mängel, die festgestellt werden, sind sodann dem zuständigen Aufsichtführenden mitzuteilen. Sollten Mängel vorkommen, die die Betriebssicherheit gefährden, muss der Betrieb durch den Fahrzeugführer eingestellt werden.


Laut § 36 muss also der Fahrzeugführer die Kontrolle durchführen. Dieser wird in § 35 genauer definiert. Demnach muss ein Fahrzeugführer folgende Kriterien erfüllen:

Er muss

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • körperlich und geistig geeignet sein,
  • im Führen des Fahrzeuges unterwiesen worden sein und dem Unternehmer die Befähigung hierzu nachgewiesen haben,
  • erwartungsgemäß die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen können.

Werden Sie diesen Anforderungen nicht gerecht, haben Sie zum Beispiel Alkohol oder Drogen konsumiert, sind Sie nicht zum Fahren des Fahrzeugs berechtigt und die Abfahrtskontrolle erübrigt sich.

Abfahrtskontrolle beim LKW – eine Checkliste

Die Abfahrtskontrolle an Ihrem LKW wird mit Checkliste erheblich einfacher.
Die Abfahrtskontrolle an Ihrem LKW wird mit Checkliste erheblich einfacher.

Wie unterziehen Sie Ihren LKW der Prüfung bei der Abfahrtskontrolle? Gibt es eine Checkliste, die Sie herunterladen können? Glücklicherweise ja, denn die Berufsgenossenschaft (BG) veröffentlicht eine genaue Liste der Kriterien, die es im Rahmen der Abfahrtskontrolle am LKW einer Prüfung zu unterziehen gilt.

Diese Liste findet sich in BG-Grundsatz 915, welcher als offizielle Quelle für Durchführungsanweisungen auch in der DGUV-V 70 Erwähnung findet. In der Liste sehen Sie alle Prüfpunkte, die Sie bei der Abfahrtskontrolle Ihrer Klasse CE oder C untersuchen sollten. Unterteilt ist diese in verschiedene Obergruppen, die jeweiles kleinere Posten beinhalten.

Aus Platzgründen werden hier nur die Oberkapitel als Orientierungshilfe aufgeführt. Eine vollständige Checkliste ist aber auf der Webseite der DGUV zu finden.

Nach BGG 915 zu überprüfen sind:

 


Checkliste Abfahrtskontrolle

Im Fahrzeug - Kontrollgeräte

  • Zündung an - Fehlermeldungen im Display
  • Ordnungsgemäße Funktion des Kontrollgerätes gewährleistet
  • Plombierung in Ordnung
  • Leuchtet die Funktionskontrollleuchte
  • Ausreichende Anzahl von Ersatzrollen bei Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes
  • Ausreichende Anzahl der richtigen Schaublätter dabei
  • Tätigkeitsnachweise der vorausgegangen 28 Kalendertage
  • OBU ohne Fehlermeldung - Achsanzahl
  • Fahrzeugpapiere / Frachtpapiere
  • Gefahrgutpapiere / Unfallmerkblätter
  • Gefahrgutwarntafeln
  • Persönliche Schutzausrüstung / Warnweste / Taschenlampe

Beleuchtungseinrichtungen

  • Abblendlicht
  • Fernlicht
  • Fahrtrichtungsanzeiger
  • Warnblinkanlage
  • Nebelscheinwerfer
  • Schlussleuchten
  • Bremsleuchten
  • Rückstrahler
  • Kennzeichenbeleuchtung
  • Umrissleuchten
  • Seitliche Rückstrahler
  • Nebelschlussleuchte

Rundgang - Sichtprüfung

  • Anfahrschäden erkennbar
  • Kennzeichen (sauber)
  • Leitern Tritte auf Beschädigung prüfen
  • Reifen kontrollieren (Profiltiefe, Beschädigung, Luftdruck)
  • Radmuttern - Beschädigung vorhanden
  • Bremsen - Bremsflüssigkeitsstand - Druckabfall
  • Hydraulikleitungen
  • Anhänger-/Sattelkupplung kontrollieren
  • Aufbau Rungen, Türen, Plane
  • Ölstand Motor
  • Kraftstofftank - dichtigkeit
  • Kraftstoffvorrat - Tankverschluss i.O. und verschlossen
  • Kühlflüssigkeit - Öl im Kühlwasser
  • Augenfälliger Öl- oder Kraftstoffverlust
  • Kippanlage Fahrerhaus
  • Außenspiegel
  • Scheibenwaschanlage
  • Signalhorn
  • Zentralschmieranlage dicht, Fettfüllung ausreichend
  • Leitungen porös, dicht
  • Luftleitungen und Anhängerkabel
  • Ölverlust am Getriebe erkennbar
  • Ölverlust an der Achse erkennbar

Ladung - Ladungssicherung

  • Ladungssicherung gewährleistet
  • Ausreichend Spanngurte / Ketten vorhanden
  • Zurrmittel / Antirutschmatten
  • Befestigung und Sicherung von Wechselaufbauten und - Behältern, Containern

Winterbetrieb

  • Ordnungsgemäße Bereifung
  • Schneeketten - Anfahrhilfen
  • Frostschutz - Kühlflüssigkeit
  • Frostschutz Scheibenwaschanlage
  • Frostschutz Scheinwerferwaschanlage
  • Hilfsmittel zur Enteisung (Eiskratzer, Enteisungsspray)
  • Decke

Sonstiges

  • Handlampe
  • Handschuhe
  • Helm
  • Sicherheitsschuhe
  • Unterlegkeile
  • Verbandskasten
  • Wagenheber
  • Warnleuchten
  • Warnweste
  • Werkzeug

Karte 1

 

 

1  Aufgaben vor Fahrtantritt am EG-Kontrollgerät

 

2  Kontrolle des Standes der Bremsflüssigkei

 

3  Prüfen der Reifengröße anhand des Fahrzeugscheines

 

4  Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen

 

5  Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des Kühlflüssigkeitsstandes

 

6  Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandense

 

Karte 2

 

 

1.2Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät

 

2.2Prüfen der Druckwarneinrichtung

 

3.2Prüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwindigkeit der Reifen anhand desFahrzeugscheins

 

4.3Hupe / Lichthupe / Warnblinklicht / Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen

 

5.1Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des Kühlflüssigkeitsstandes

 

6.2Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung)

 

 

 

Karte 3

 

 

1.3Erläutern der Bedeutung der Kontrolllampen am EG-Kontrollgerät; Ausfall des Geräts

 

2.5Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse

 

3.4Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern

 

4.1Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchten vorne, Funktion prüfen

 

5.2Kontrolle des Motorölstandes

 

6.3Verbandkasten

 

 


Karte 4

 

 

1.4Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät

 

2.4Prüfen, ob Pedalwege frei sind.

 

3.3Prüfen des Reifenzustandes / Reifendruckes (Profil, Beschädigung, Fremdkörper)

 

4.3Hupe, Lichthupe, Warnblinklicht,Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen

 

5.3Dichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung, Kraftstoffvorrat prüfen

 

6.1Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandensein)

 

Karte 5

 

 

1.5Überprüfen eines Schaublattes bzw. eines Ausdruckes des EG-Kontrollgeräts

 

   a) Wie viele Kilometer wurden gefahren?

 

   b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung?

 

   c) Nach wieviel Stunden wurde die erste Pause eingelegt?

 

   d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren?

 

2.3Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen

 

3.5Prüfen der Felgen auf Beschädigung

 

4.1Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchten vorne, Funktion prüfen

 

5.4Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z.B. Lichtmaschine, Servo- undWasserpumpe)

 

6.6Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung)

 

Karte 6

 

 

1.6Ausfüllen des Schaubblattes des EG-Kontrollgeräts bzw. Abmelden am EG-KontrollgerätamEnde einer Fahrt

 

2.3Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen

 

3.6Prüfung der Reserveradsicherung

 

4.5Kontrolllampen oder Kontrollsysteme aktivieren und an zwei Beispielen erläutern

 

5.2Kontrolle des Motorölstandes

 

6.5Sichtprüfung der Anhängekupplung

 


Karte 7

 

 

1.1Aufgaben vor Fahrtantritt am EG-Kontrollgerät

 

2.2Prüfen der Druckwarneinrichtung

 

3.8Funktion der Lenkhilfe prüfen

 

4.2Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen

 

5.4Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z.B. Lichtmaschine, Servo- undWasserpumpe)

 

6.4Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen, Ladeeinrichtung, Ladungssicherung(Zustandskontrolle)

Karte 8

 

 

1.2Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät

 

2.6Wirkung des Lufttrockners prüfen bzw. Vorrat des Frostschutzmittelsprüfen

 

3.9Lenkungsspiel prüfen

 

4.4Batterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfen

 

5.5Flüssigkeitsvorrat in Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage kontrollieren

 

6.7Plane / Spriegel (Zustand und Befestigung kontrollieren, prüfen ob frei von Wasser,Schnee und Eis)

 

 

Karte 9

 

 

1.4Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät

 

2.5Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse

 

3.10Ölstand der Servolenkung prüfen

 

4.6Schlussleuchten, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen

 

5.6Überprüfung der Scheibenwaschanlage und der Einstellung derSpritzdüsen

 

6.6Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung)

 

7.9Kontrolle einer Sicherung bzw. Handhabung des Sicherungsautomaten


Karte 10

 

 

1.5Überprüfen eines Schaublattes bzw. eines Ausdruckes des EG-Kontrollgeräts

 

a) Wie viele Kilometer wurden gefahren?

 

b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung?

 

c) Nach wieviel Stunden wurde die erste Pause eingelegt?

 

d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren bzw. wurden beim digitalen EG-Kontrollgerät Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert?

 

2.4Prüfen, ob Pedalwege frei sind.

 

3.7Sichtprüfung der Federung

 

4.5Kontrolllampen benennen oder Kontrollsysteme aktivieren und an zwei Beispielenerläutern

 

5.7Überprüfung der Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage

 

6.2Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung)

Abfahrkontrollkarten für die Fahrerlaubnisprüfung C und T.

 

 

 

Die Musterlösung bekommen Sie persönlich als Ausdruck während der Führerscheinausbildung.

 

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Nun noch der nächste Punkt - der 

digitale Tachograph

 

Gewerbliche Fahrer wissen: Wer schwere Kfz mit Gütern oder Fahrgästen transportiert, der benötigt neben der Fahrerkarte einen Fahrtenschreiber – auch Tachograph oder EG-Kontrollgerät genannt. Die Messgeräte zeichnen Fahrzeiten und zurückgelegte Kilometer auf und sollen so sicherstellen, dass Fahrer ihre vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

 

Heutzutage finden sich Fahrtenschreiber immer seltener in ihrer analogen Form. Stattdessen wird vermehrt ein Digital-Tachograph eingesetzt. Zudem ist für bestimmte Wagen ein digitaler Tachograph per Gesetz vorgeschrieben. Welche das sind und was Sie sonst noch zu Fahrtenschreibern wissen sollten, erfahren Sie im Nachfolgenden.

Digitaler Tachograph – Ab wann ist dieser Fahrtenschreiber Pflicht?

Ein Fahrtenschreiber – in digital oder als Tachoscheibe – gilt verpflichtend für all jene Fahrzeuge, die gewerblich unterwegs sind und

  • ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und/oder
  • es sich um Busse handelt, die zum Transport von mehr als acht Personen ausgelegt sind.

Daraus ergibt sich: Benutzen Sie einen Pkw mit Anhänger zu gewerblichen Zwecken und das Gesamtgewicht des Zuges liegt über 3,5 Tonnen, dann wird ebenfalls ein digitaler Tachograph bzw. eine Fahrerkarte benötigt!

Seit wann sind digitale Fahrtenschreiber vorgeschrieben?

Für Neuwagen ist nach 2006 ein digitaler Tachograph mit dazugehörigem Auslesegerät vorgeschrieben

Für Neuwagen ist nach 2006 ein digitaler Tachograph mit dazugehörigem Auslesegerät vorgeschrieben.

Die Vorschriften für den Güterverkehr innerhalb der europäischen Union wird vor allem durch die Verordnung Nr. 3821/85 EWG bzw. die Verordnung Nr. 561/2006 EG bestimmt. Seit 2006 ist für Neuwagen ein digitales Messgerät Pflicht.

Mit Einführung dieser Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitszeiten manipuliert und Fahrer um ihre Ruhezeiten betrogen werden.

Über kurz oder lang wird voraussichtlich in jedem betroffenen Kfz ein elektronischer bzw. digitaler Fahrtenschreiber zu finden sein. Dies hängt zum einen mit der fortschreitenden Technisierung zusammen, aber auch damit, dass eine Nachrüstung – sofern diese notwendig wird – sehr teuer werden kann und viele Betriebe deshalb direkt Wagen erwerben, in denen schon ein digitaler Tachograph verbaut ist.

Wer braucht keinen Fahrtenschreiber?

Nicht für jede gewerbliche Fahrt wird ein (digitaler) Tachograph benötigt. Zum einen besteht die sogenannte „Handwerkerregelung“ – diese wird so genannt, weil sie eben hauptsächlich diese Berufsgruppen betrifft. Damit diese greift, müssen zwei Anforderungen erfüllt sein:

  1. Es werden Dinge transportiert, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt.
  2. Das Führen von Fahrzeugen ist nicht die Haupttätigkeit des Fahrers.

Ist dies der Fall, dann gilt: Bei einem Gewicht von 2,8 bis 3,5 Tonnen sind betroffene Fahrer von der Aufzeichnungspflicht befreit; ein (digitaler) Tachograph muss auch dann nicht verwendet werden, wenn er bereits im Fahrzeug installiert ist. Bei Kfz, die von 3,5 bis 7, 5 Tonnen wiegen, müssen innerhalb der festgelegten Nahzone von 100 Kilometer ebenso keine Aufzeichnungen geführt werden; im Regelfall greift die Aufzeichnungspflicht erst bei Entfernungen über diese 100 Kilometer hinweg.

Abgesehen von diesen Beispielen listet der § 18 der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes, für welche Fahrzeuge und Fahrten kein (digitaler) Tachograph benötigt wird. Hierzu gehören u.a.:

  • Behördenfahrzeuge
  • Fahrzeuge von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen
  • Autos für den Fahrschulunterricht
  • Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte etc.

 

Die richtige Bedienung: Ein digitaler Tachograph erfordert Know-How

Arbeitnehmern sollte ein digitaler Tachograph und dessen Bedienung genau erläutert werden

Arbeitnehmern sollte ein digitaler Tachograph und dessen Bedienung genau erläutert werden.

Im Regelfall macht ein digitaler Tachograph eine Schulung für betroffene Fahrer nötig. Denn auch wenn das Gerät automatisch mitläuft, muss es natürlich bei Fahrtbeginn und/oder bei Wechsel korrekt eingestellt sein. Die oben genannten Verordnungen bestimmen zudem, dass der Fahrer für das vorschriftsmäßige Funktionieren des Fahrtenschreibers zu sorgen hat.

Dementsprechend obliegt es dem Unternehmen, seine Angestellten auch entsprechend durch eine hierfür befähigte Stelle zu schulen. Denn natürlich fallen neben dem allgemeinen Gebrauch im Fahralltag verschiedene Umstände an, in denen ein digitaler Tachograph beeinflusst wird: Uhrzeit einstellen etwa oder das Reagieren auf Fehlermeldungen.

So ist es etwa möglich, dass ein digitaler Tachograph auf „Out of Scope“ eingestellt wird. Bei diesem Modus zeichnen digitale Fahrtenschreiber die zurückgelegte Strecke nicht als Arbeitszeit auf. Dies darf immer dann angewendet werden, wenn eine Fahrt eben nicht aufzeichnungspflichtig ist bzw. eine bestimmte Ausnahme greift. Wann dies gegeben ist und wann nicht, sollte zuvor geprüft werden. Zudem muss dann in der Regel auch die Fahrerkarte entfernt werden.

Es gilt: Alle 28 Tage sollen die Daten übertragen werden, die ein digitaler Tachograph aufzeichnet. Das Auslesen erfolgt über spezielle Auslesegeräte, die in Normalfall mit dem Fahrtenschreiber erworben werden und welche optisch einem USB-Stick bzw. einem Terminal ähnlich sind. Ein digitaler Tachograph produziert einen Ausdruck, der neben den Uhrzeiten und verschiedenen Zahlenkürzeln auch spezifische Piktogramme enthält. Diese zeigen sowohl Störungen als auch Zeitangaben und Informationen zum jeweiligen Fahrer an.

Ist ein digitaler Tachograph defekt, dann ist der Unternehmer hierüber umgehend zu informieren. Zudem hat dieser dafür Sorge zu tragen, umgehend eine Reparatur des Kontrollgerätes vornehmen zu lassen. Gibt das Gerät während der Fahrt den Geist auf, dann gilt trotzdem eine Aufzeichnungspflicht. In der Regel sind Fahrer dann dazu angehalten, entsprechende Daten handschriftlich zu verzeichnen und aufzubewahren!

 

Digitale Tachographen zeichnen nicht nur Zeitfenster auf, sondern geben auch genau Auskunft über die genaue Geschwindigkeit eines Fahrers zu einer bestimmten Zeit. Kommt es dann zu einer Kontrolle, sind viele besorgt, dass Sie ein Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten können. Hier sei angemerkt, dass es bis dato rechtlich nicht eindeutig ist, ob eine solche Sanktion vorgenommen werden darf oder nicht.