Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Young-Drive


Bestandteil der Ausbildung

Die Fahrausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Der Ausbildungsvertrag erfolgt in schriftlicher Form (beiderseits). Sollte der Fahrschüler noch nicht 18 Jahre als sein, so ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten oder Vormund binnen 1 Woche nach Vertragsabschluss Schriftlich nachzureichen.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen (namentlich, der Fahrschülerausbildungsordnung) erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, welche Bestandteile des Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule Young-Drive sind.

 

Entgelte, Preisaushang

Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den, durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen, zu entsprechen. Der auf unserer Internetseite verzinkter Kalkulator gilt als Orientierung, ist aber nicht bindend, da die benötigten Übungsstunden sowie Prüfungen nicht vorhersehbar sind. Sonstige Vereinbarungen oder Angebote entbinden nicht von den AGB der Fahrschule Young-Drive.

 

Grundbetrag und Leistungen

Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule bis zur theoretischen und praktischen Prüfung, sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts bis zur ersten theoretischen Prüfung. Der Ausbildungsvertrag ist genau 1 Jahr (ab Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages) gültig. Sollte die Ausbildung nach genau einem Jahr noch nicht komplett (inklusive Praktische Prüfung) abgeschlossen sein, so ist der Grundbetrag wieder erneut zu zahlen laut der derzeit gültigen Preisliste (siehe Preisaushang). Für die Bearbeitung der Unterlagen zur theoretischen Prüfung behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr vor (siehe Preisaushang). Für die weitere Ausbildung im Falle des nicht Bestehens der theoretischen Prüfung, ist der Fahrschüler berechtigt weitere Unterrichtsstunden zu besuchen. Nach einem nicht Bestehen der theoretischen Prüfung, muss der Fahrschüler in der Fahrschule nochmals eine Prüfungssimulation ablegen. Die Prüfungssimulationen in der Fahrschule Young-Drive sind Bestandteil des Grundbetrages und somit ohne Aufpreis mehrmals durchführbar.

 

Entgelt für Fahrstunden und Leistungen

Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts (Kosten des Lehrkörpers). Der praktische Fahrunterricht hat eine Dauer von mindestens 90 Minuten. Da aufgrund unterschiedlich weit entwickelter Fahrfähigkeiten der einzelnen Schüler Anfahrtszeiten nicht immer sicherstellend genau geplant werden können und die Verkehrslage sich ebenfalls öfter ändern kann, behalten wir uns vor, eine maximale Verspätung von 15 Minuten zu tolerieren. Sollte sich eine Verspätung voraussehen lassen, so wird sich der Fahrlehrer rechtzeitig mit dem Fahrschüler in Verbindung setzten (soweit es in der momentanen Lage möglich ist).

 

Entgelte für die Vorstellung zu den Prüfungen

Mit den Entgelten zur Vorstellung der Prüfungen bei YD werden abgegolten: Die rechtzeitige Meldung zur theoretischen und praktischen Prüfung (rechtzeitige Anmeldung des Schülers zur praktischen Prüfung über die Fahrschule Young-Drive mindestens 10 Tage vor der Prüfung, nach Absprache mit dem Prüfling/Fahrschülers), einschließlich der Bereitstellung und Ausfüllung der notwendigen Papiere, sowie die Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag (Preisaushang) vereinbart, wiederum neu erhoben.

 

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung nach Ablauf des Ausbildungsvertrages

Das Entgelt für eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung ist vor Beginn derselben zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem derzeit gültigen Grundbetrag der jeweiligen Ausbildungsklasse (Preisaushang). Sollte der Ausbildungsvertrag nach der bestandenen theoretischen Prüfung auslaufen, so werden nur 50% des derzeit gültigen Grundbetrages der jeweiligen Ausbildungsklasse (Preisaushang) fällig.

 

Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages (Datum der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages) sofort zahlbar. Die Bezahlung kann auch online erfolgen, muss aber spätestens nach 5 Werktagen (nach Unterzeichnung) erfolgt sein. Bei Nicht-Bezahlung hält sich die Fahrschule Young-Drive vor, den Ausbildungsvertrag unaufgefordert zu kündigen. Die Lernsoftware kann bei uns in der Fahrschule separat erworben werden (siehe Preisaushang). Am Tage der Anmeldung bekommt der Kunde seinen Ausbildungsvertrag und ein Fahrschulbuch ausgehändigt. In diesem Ausbildungsbuch werden alle theoretischen und praktischen Stunden des Schülers mit erfasst. Bei Verlust dieses Buches werden 5,-€ für die erneute Ausstellung des Ausbildungsbuches in Rechnung gestellt. Die praktischen Fahrstunden werden im Abschlag von 10 Fahrstunden im voraus bezahlt. Der Betrag für die Vorstellung zur Praktischen Prüfung (Vorstellung zur Prüfung der Fahrschule Young-Drive), zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren, wird spätestens am Tag der Praktischen Prüfung in voller Höhe fällig.

 

Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen

Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule Young-Drive die Fortsetzung der Ausbildung, sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung, aber auch die Prüfungsfahrt bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern. Ein Anrecht auf eine Prüfungsfahrt hat der Schüler erst, nach Bezahlung dieser an die Fahrschule Young-Drive.

 

Absage von Fahrstunden

Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 1 Werktag (24h) vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunde in vereinbarter Höhe (mind. 90 Minuten) des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Das Absagen über sämtliche soziale Netzwerke, wie (Facebook, Messenger, Telegramm, E-Mail oder WhatsApp) wird von Montag bis Donnerstag zwischen 21:00 und 07:00 Uhr und freitags ab 20:00 bis montags um 07:00 Uhr nicht gewertet. Sollte eine Fahrstunde oder Prüfung aufgrund von Krankheit abgesagt werden müssen, so ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung der Fahrschule und, falls notwendig, dem TÜV vorzulegen.

 

Eignungsmängel des Fahrschülers

Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler nicht die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis erfüllt, so bleiben die bereits gezahlten Beträge (der Grundbetrag) davon unberührt. Wird nach Beginn der Ausbildung bekannt, dass der Fahrschüler nicht die Ausbildung weiterführen darf, so bleibt davon der bereits bezahlte Grundbetrag unberührt. Der Fahrschüler hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei Antritt der Fahrstunde (jede Ausbildungsklasse) immer fahrtüchtig erscheint. Sollte der Fahrschüler krankgeschrieben sein oder noch krank sein, so behält sich der Fahrlehrer vor, die Ausbildungsfahrt nicht anzutreten. Ein Anrecht auf Wiederholung dieser Stunde hat der Fahrschüler, dann aber auf seine erneuten Kosten.

 

Einhaltung vereinbarter Termine Fahrschule

Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz (der vereinbarten Ausbildungsklasse) berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.

 

Beendigung der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres (365 Tage) nach Abschluss des Ausbildungsvertrages (Tag der Unterschrift des Ausbildungsvertrages). Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule, die aktuellen Entgelte der Fahrschule maßgeblich. Diese sind durch den nach § 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. Die Information erfolgt per E-Mail an die E-Mail Adresse unserer Kunden, die uns bei Vertragsbeginn mitgeteilt worden ist. Sollte diese sich ändern, so liegt es in der Verantwortung unseres Vertragskunden (Unterschrift im Ausbildungsvertrag) der Fahrschule YD seine neue Erreichbarkeit mitzuteilen.

 

Kündigung des Vertrages

Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund, gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund, nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.

 

Ausschluss vom Unterricht

Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen: a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht b) wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind c) der Schüler auch nach wiederholten Ermahnungen den Unterricht stört d) krank zum Unterricht erscheint e) der Fahrschüler nicht ordentlich, achtend und pfleglich mit dem Schulungsmaterial (dem Eigentum der Fahrschule Young-Drive) umgeht. Eine Entschädigung für den Ausfall der Stunde wird hierfür nicht erstattet.

 

Textform der Kündigung

Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Textform und mit einer Unterschrift des Vertragskunden versehen ist. Vordrucke hierfür, werden wir gerne auf anfrage zur Verfügung stellen.

 

Wechsel eines Fahrschülers zur Fahrschule Young-Drive

Wechselt ein Fahrschüler einer anderen Fahrschule zu Fahrschule Young-Drive beträgt der Grundbetrag der aktuellen Preisliste in der entsprechenden Ausbildungsklasse, egal ob der Fahrschüler schon die Theoretische Prüfung absolviert hat oder nicht. 

 

Wechsel eines Fahrschülers Young-Drive

Wechselt ein Fahrschüler zu einer anderen Fahrschule, so wird ihm seine Ausbildungsbescheinigung automatisch nach seiner Unterschrift auf dieser, in einer unserer Fahrschulen ausgehändigt. Ein Aushändigen kann sich nur verzögern, sollten noch Verbindlichkeiten des Schülers gegenüber der Fahrschule Young-Drive offen sein. Ein Wechsel kann nur schriftlich erfolgen. Vordrucke hierfür, werden wir gerne auf anfrage zur Verfügung stellen. Sollte eine andere Fahrschule auf eine solche Ausbildungsbescheinigung bestehen, werden wir sie nur nach einer schriftlichen Aufforderung unterschrieben aushändigen. Für einen Wechsel zu einer anderen Fahrschule, behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr von 50,-€ vor.

 

Versicherung in der Fahrschule Young-Drive

In der Fahrschule Young-Drive sind alle Schüler (egal in welcher Ausbildung/Fahrerlaubnisklasse) mindestens zu den gesetzlichen Mindestversicherungssummen versichert. Da uns diese nicht ausreichen, haben wir alle unsere Kunde zusätzlich versichert und erheben dafür in unserer Schlussrechnung eine Pauschale von 10,-€. Sollte der Kunde explizit darauf verzichten, so bitte wir um eine zeitnahe Mitteilung (1 Woche nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages) in schriftlicher Form (per E-Mail an info@young-drive.de) an uns. Vordrucke hierfür, werden wir gerne auf anfrage zur Verfügung stellen.

 

Bilder und Videoaufnahmen während der Ausbildung

Im Zuge der Ausbildung werden von den Mitarbeitern der Fahrschule vereinzelt Bilder oder auch Videoaufnahmen der laufenden Ausbildung gemacht. Diese werden zur Werbung in u.a. sozialen Netzwerken genutzt. Sollte unser Kunde das nicht wünschen, so bitten wir um eine zeitnahe Mitteilung (1 Woche nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages) in schriftlicher Form (auch per E-Mail an info@young-drive.de) an uns. Vordrucke hierfür, werden wir gerne auf anfrage zur Verfügung stellen.

 

Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen

Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, des Fahrsimulators, der Übungscomputer und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers vorgenommen werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.

 

Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung

Geht bei der Kraftradausbildung oder Prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich an geeigneter Stelle anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. In diesem Fall muss, wenn möglich der Fahrlehrer, sonst in jedem Fall schnellstmöglich die Fahrschule verständigt werden. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Niemals darf er jegliche Kraftfahrzeuge ohne den Fahrlehrer in Betrieb nehmen.

 

Gutscheinen bei Young-Drive

Ein klassischer Gutschein (= Inhaberpapier) der Kunde zahlt einen bestimmten Betrag an die Fahrschule. Der Gutschein kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums (unten) in Höhe des ausgestellten Betrags eingelöst werden. Wir gewährt also eine Leistung, für die ein Entgelt entrichtet wurde. Auf den Gutschein ist:

  • Schriftliche Ausstellung
  •  Nennung des Wertes
  • Aussteller ist erkennbar 
  • Ausstellungsdatum 
  • Gutschein wird für Wirksamkeit übergeben

Gutschein muss für Wirksamkeit übergeben

Gutscheine haben per Gesetz grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Beispiel: Wird ein Gutschein unbefristet im Jahr 2020 ausgestellt, hat der Inhaber bis zum 31.12.2023 Zeit, den Gutschein einzulösen. Ist der Gutschein aber ausdrücklich und ersichtlich auf eine bestimmte Person ausgestellt, ist eine Übertragung auch ausgeschlossen. Barauszahlungen nicht möglich. 

 

Abschluss der Ausbildung

Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).

 

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers (die Zustimmung des Schülers wird der Fahrschule schriftlich bestätigt, Vordrucke gibt es per E-Mail von der Fahrschule Young-Drive zur Verfügung zugesandt). Das Datum der Anmeldung zur Prüfung ist dann, sowohl für den Fahrschüler, als auch für den Fahrlehrer, verbindlich. In seltenen Fällen behält sich der TÜV vor, die Prüfung aus terminlichen Gründen um einen Tag vor oder zurück zu verschieben.

Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung (siehe Ausbildungsbetrag) und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet. Eine Gutschrift für eine erneute Prüfung ist nicht möglich.

 

Unsere Young-Drive-Academy

Teile unserer Ausbildung (alle Aufbauenden Lehrgänge C/CE sowie D/DE) gliedern wir Bürokratisch in unserer Young-Drive-Academy aus. Das wird nur ein Einfluß auf die Anschrift (Name) haben. 

 

Preisliste 2021/2022/2023

Alles Ausbildungsverträge (betreffen alle Führerscheinklassen), die ab 01/2021 in der Fahrschule Young-Drive abgeschlossen wurden, sind 12 Monate gültig. Ab 01/2023 gilt eine andere Preisliste (einzusehen in der Fahrschule Young-Drive in 53879 Euskirchen im Eifelring 28). 

 

Grundlage: Hier

 

Gerichtsstand

Ist der Sitz der Fahrschule Young-Drive der Gerichtsstand (Euskirchen).