Das „ASF“ bedeutet „Aufbau-Seminar für Fahranfänger“ ist ein Seminar, das dazu dient, Fahranfängern die Fahrerlaubnis zu erhalten. Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.
Bei entsprechenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten), die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, werden Sie von Ihrem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) dazu aufgefordert (also keine freiwillige Teilnahme, sondern Pflicht), ein „ASF-Seminar“ zu besuchen. Hierzu wird Ihnen eine Frist gesetzt.
Je nach der Schwere des Verstoßes (unterschieden werden Verstöße der Gruppe A und B) wird entweder sofort nach dem ersten Verstoß (Gruppe A) oder erst nach zweimaliger Auffälligkeit (Gruppe B) ein „ASF-Seminar“ angeordnet. Nähere Erläuterungen zu den Verkehrsverstößen sowie der Eingruppierung dieser beim Führerschein auf Probe (FaP) finden Sie im Internet beim Kraftfahrtbundesamt unter: www.kba.de (hier „Punktekatalog“).
Die Probezeit (Führerschein auf Probe) verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre. Kommen Sie der Anordnung des Straßenverkehrsamtes, ein „ASF-Seminar“ zu besuchen, nicht nach, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2a Abs.3 StVG). Bei Wiederholung von Verkehrsverstößen trotz Teilnahme an einem „ASF-Seminar“ und einer Wiederholungsprüfung erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate.
Auch hier kann innerhalb von 5 Jahren kann nur an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann vom StVa die Teilnahme an einem «Aufbauseminar für Fahranfänger» angeordnet werden. Bei Nichtteilnahme droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Eine Teilnahmebescheinigung kann man nur erhalten, wenn man an einem Aufbauseminar vollständig teilgenommen hat. Es ist nicht möglich einzelne Seminarteile anderen Seminar nachzuholen, sondern man muss in einem solchen Fall an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen.
Wer kann teilnehmen?
Die Teilnahme an einem ASF Seminar wird behördlich angeordnet. Bitte die Fristen beachten!
Wer muss teilnehmen?
Teilnehmen an einem solchen Seminar muss jeder, der mindestens mit einer Auffälligkeit (schwerwiegenden Regelverstoß) oder zwei Auffälligkeiten (weniger schwerwiegenden Regelverstößen) aufgefallen ist. Für die Teilnahme an einem ASF-Seminar muss immer eine behördliche Aufforderung vorliegen.
Wo kann man teilnehmen?
Nur speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu befugt, derartige Seminare zu moderieren (§ 4 Abs.8 StVG). Bei uns können Sie ein solches Seminar ablegen, wir sind eine zugelassen Ausbildungsstätte.
Wann kann man teilnehmen?
Schauen Sie in unseren Terminkalender wann wir das nächste Mal einen Kurs anbieten! Oder einfach Hier schreiben.
Zeitraum
Das Aufbauseminar dauert mindestens 2 Wochen und höchstens 4 Wochen.
Anzahl der Teilnehmer
In einem Seminar nehmen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer teil. Sollte das Seminar nicht die notwendige Teilnehmerzahl haben, behalten wir uns vor, dass Seminar abzusagen. In diesem Fall sollen die Teilnehmer, die sich beeilen müssen, mit uns Kontakt aufnehmen, um eine Lösung zu finden.
Ablauf