E-Scooter in Deutschland


Seit Juni 2019 gehören sie ganz legal zum Straßenbild: E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen auch im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Seitdem gab es auch bereits die ersten – teilweise schweren – Unfälle mit Elektrorollern. Scheinbar werden diese Fahrzeuge bzw. die damit einhergehenden Gefahren unterschätzt.

FAQ: Führerschein für E-Scooter

Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein?

Nein, sofern es sich hierbei um einen elektrischen Tretroller handelt, der maximal 20 km/h fahren kann. Ein solcher Elektro-Scooter mit gültiger Straßenzulassung darf ohne Führerschein gefahren werden.

Benötige ich für einen E-Scooter ab 25 km/h (Motorroller) einen Führerschein?

In diesem Fall reden Sie vermutlich von einem Motorroller, welcher mitunter ebenfalls als E-Scooter bezeichnet wird. Schafft dieser mehr als 25 km/h, benötigen Sie mindestens die Führerscheinklasse AM. Andernfalls reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Kann ein Verkehrsverstoß mit dem E-Scooter meine Kfz-Fahrerlaubnis gefährden?

Ja, diese Möglichkeit besteht, wenn Sie die Promillegrenze auf dem E-Scooter ignorieren. Haben Sie zwischen 0,5 und 1,09 Promille im Blut, müssen Sie mindestens mit einem Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor, die unter anderem zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.

E-Scooter fahren ohne Führerschein: Erlaubt oder nicht?

E-Scooter sind führerscheinfrei.
E-Scooter sind führerscheinfrei.

Um die Frage zu beantworten, ob Sie einen E-Scooter ohne Führerschein fahren dürfen oder nicht, müssen wir zunächst klären, von welcher Art Fahrzeug hier überhaupt die Rede ist. Denn tatsächlich ist „E-Scooter” kein fest definierter Begriff und wird im alltäglichen Sprachgebrauch für verschiedene Fahrzeuge benutzt.

In den meisten Fällen ist mit „E-Scooter” ein elektrischer Tretroller gemeint, ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange. Diese Roller sind seit Juni 2019 in Deutschland zugelassen, benötigen aber eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Sie können höchstens 20 km/h schnell fahren und ihre maximale Leistung beträgt 500 Watt. Für einen solchen E-Scooter benötige Sie keinen Führerschein.

E-Scooter: Kein Führerschein nötig, aber andere Voraussetzungen

Kommen wir zurück zu den elektrischen Tretrollern. Wie oben erklärt sind diese E-Scooter führerscheinfrei, das heißt allerdings nicht, dass jeder damit fahren darf. Es gilt hier nämliche eine gesetzliche Altersgrenze: Für Kinder unter 14 Jahren ist das Führen eines E-Scooters nicht erlaubt.

Des Weiteren ist wichtig, dass der E-Scooter über eine Haftpflichtversicherung verfügt und die Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt. Dazu benötigt er:

  • die vorgeschriebene Beleuchtung
  • eine Klingel
  • zwei verschiedene Bremsen
  • eine Maximalleistung von 500 Watt
  • eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h

Bußgeldkatalog: E-Scooter

 

Verstoß Buß­geld Punkte Fahr­verbot
mit dem E-Scooter auf einer nicht zulässigen Verkehrs­fläche ge­fahren 15 € - -
... mit Behin­de­rung 20 € - -
… mit Ge­fähr­dung anderer 25 € - -
… mit Unfall 30 € - -
Rot­licht­verstoß 60 € 1 -
… mit Ge­fähr­dung anderer 100 € 1 -
… mit Unfall 120 € 1 -
Rot­licht­ver­stoß (Rot­phase über eine Sekunde) 100 € 1 -
… mit Ge­fähr­dung anderer 160 € 1 -
… mit Unfall 180 € 1 -
neben­ein­ander fahren 15 € - -
… mit Ge­fähr­dung anderer 25 € - -
… mit Unfall 30 € - -
0,3 Pro­mille­grenze über­schrit­ten + Aus­fall­er­schei­nungen
(Straf­tat)
Geld­strafe od. Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr 3 Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis
0,5 Pro­mille­grenze über­schrit­ten
(Erst­täter)
500 € 2 1
0,5 Pro­mille­grenze über­schrit­ten
(2. Tat)
1000 € 2 3
1,1 Pro­mille­grenze über­schrit­ten
(Straf­tat)
Geld­strafe od. Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr 3 Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis