YD Fahrlehrer


Wir suchen Dich
als Fahrlehrer- /in Haupt- oder auch Nebenberuflich
für die Klassen A & BE + CE + DE für unsere Fahrschulen

Ansprechpartner Mario Waschull


Für Fahrlehrer-Anwärter/innen in der Ausbildung bieten wir gerne auch einen Praktikumsplatz bei uns an. Natürlich auch mit Aussicht auf eine Festanstellung bei einem persönlich zugeschnittenen Arbeitsvertrag.

 

 


Wie lange dauert die Fahrlehrerausbildung und was lerne ich in der Zeit?

Wer Fahrlehrer werden möchte darf zunächst die Schulbank drücken. Aber nicht 3 Jahre wie man es aus anderen Berufen kennt, sondern nur 8 Monate. In diesen 8 Monaten theoretischer und praktischer Ausbildung an einer Fahrlehrerausbildungsstätte bzw. Fahrlehrerfachschule sowie einer Ausbildungsfahrschule werden alle Grundlagen gelernt. Der Rahmenlehrplan beinhaltet folgende Themen: Verkehrsverhalten, Recht, Technik, Umweltschutz, Fahren und Verkehrspädagogik. Einen Link zum Rahmenlehrplan gibt es unten.

Die folgenden Fragen geben einen guten Einblick in den Lernstoff eines Fahrlehreranwärters während der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte:

  • Welche wichtigen Regeln und Vorschriften für den Straßenverkehr gibt es?
  • Wie gestalte ich meine Fahrstunden?
  • Wie kann ich meinen Fahrschülern ein rücksichtsvolles und verantwortungsbewusstes Fahrverhalten beibringen?
  • Wie beobachte ich systematisch das Fahrverhalten meiner Fahrschüler?
  • Wie ist eine Fahrschule organisiert?

Gibt es auch einen praktischen Teil in der Ausbildung?

Zu Beginn der Ausbildung wechseln theoretische und praktische Ausbildung immer wieder ab. Hierbei kommen Sie immer wieder in Ihre Ausbildungsfahrschule und lernen dort den praktischen Teil. Nach den ersten 8 Monaten, die eher den theoretischen Teil abdecken, kommen 4 Monate in Form eines Lehrpraktikums an der Ausbildungsfahrschule.

Prüfungen müssen auch sein, oder?

Im Rahmen der gesamten Ausbildung absolvieren die Fahrlehreranwärter 5 Prüfungen. Die erste Phase wird mit fahrpraktischer Prüfung, Schriftlicher und Mündlicher Prüfung abgeschlossen. Die zweite Phase wird mit einer Lehrprobe im Theorieunterricht und mit einer Lehrprobe im praktischen Unterricht abgeschlossen.

Nach Bestehen der Prüfungen vor der zuständigen Behörde wird die Fahrlehrerlaubnis in der Klasse BE erteilt und die Fahrlehrerausbildung ist abgeschlossen. Mit der Fahrlehrerlaubnis BE darf man Pkw-Fahrschüler (mit und ohne Anhänger) ausbilden und Theorieunterricht erteilen.

Wie lange dauert die komplette Ausbildung?

Der 1. Teil der Ausbildung dauert 8 Monate. Der 2. Teil (Lehrpraktikum) 4 Monate. Dazu kommen noch die Prüfungen. Insgesamt dauert die Ausbildung zum Fahrlehrer in der Regel 12 Monate. Bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile kann sich die Dauer verlängern.

 


Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für die Ausbildung zum Fahrlehrer mitbringen:

Mindestalter 21 Jahre 1)
Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit Gutachten FE-Klasse C1 und Auszug aus dem Fahreignungsregisterregister 2)
Berufsausbildung abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder gleichwertige Vorbildung
Sprachkenntnisse ausreichend Deutsch in Wort und Schrift
Führerscheine Fahrerlaubnis Klasse BE
Fahrpraxis 3 Jahre Besitz FE-Klasse B 3)
Ausbildung 8 Monate schulische Ausbildung, 4 Monate praktische Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule
Fachliche Eignung Bestehen der Fahrlehrerprüfungen Klasse BE
Führungszeugnis Erweitertes Führungszeugnis (Belegart O)

1) Das 21. Lebensjahr muss bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis, also zum Zeitpunkt der Aushändigung des Fahrlehrerscheins, vollendet sein. Daraus folgt, dass die Ausbildung bereits mit 20 Jahren begonnen werden kann.

2) Die zuständige Behörde erhält einen Auszug aus dem Fahreignungsregister über Ihren Punktestand in Flensburg. Das entsprechende Antragsformular auf Auskunft über den Punktestand in Flensburg finden Sie hier. Eventuelle Eintragungen dürfen keine Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit zum Fahrlehrerberuf aufwerfen. Trotz bundeseinheitlicher Gesetzgebung können jedoch in den einzelnen Bundesländern bzw. Zulassungsbehörden unterschiedliche Regelungen bestehen.

3) Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht aus.


Beim Beruf des Fahrlehrers handelt es sich nicht um einen direkten Berufseinstieg, sondern gewissermaßen immer um eine Umschulung. Voraussetzung für die Ausbildung zum Fahrlehrer ist eine bereits vorher abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung. Um Fahrlehrer zu werden, wird außerdem ein Mindestalter von 21 Jahren vorausgesetzt.