Begleitetes Fahren ab 17



Begleitetes Fahren ermöglicht es Fahranfängern mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Fahranfänger können mit 16 ½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung, welche die frisch gebackenen Kraftfahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen können. Wer den Führerschein ab 17 besitzt, darf aber nur ans Steuer, wenn folgende Punkte erfüllt sind.

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben
  • Die Begleitperson, muss beim Antrag für die Fahrerlaubnis beim Bürgeramt angegeben werden
  • Es können unbegrenzt Begleitpersonen angegeben werden
  • Die Begleitperson darf bis maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben
  • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur für Deutschland, im Ausland darf damit nicht gefahren werden

Alle zur Anmeldung nötigen Vordrucke kannst du direkt online herunterladen und ausgefüllt mitbringen.




Liebe ElternUnser Ziel ist es, Ihr Kind zu befähigen, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen

Als Fahrschule sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber Ihrem Kind stets bewusst. Das Ziel, Ihre Kinder sorgfältig und gewissenhaft auszubilden, damit sie später mit der nötigen Sicherheit am Straßenverkehr teilnehmen können, steht bei uns immer an erster Stelle.

Bei uns arbeiten erfahrene und fachkundige Fahrlehrer, die auch in stressigen Situationen stets ruhig bleiben. Mit unseren modernen Schulungsfahrzeugen und zeitgemäßen Unterrichtsmedien macht das Lernen richtig Spaß.