Begleitetes Fahren ermöglicht es Fahranfängern mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Fahranfänger können mit 16 ½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen
Prüfung gibt es eine Bescheinigung, welche die frisch gebackenen Kraftfahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen können. Wer den Führerschein ab 17
besitzt, darf aber nur ans Steuer, wenn folgende Punkte erfüllt sind.
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen
- Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben
- Die Begleitperson, muss beim Antrag für die Fahrerlaubnis beim Bürgeramt angegeben werden
- Es können unbegrenzt Begleitpersonen angegeben werden
- Die Begleitperson darf bis maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben
- Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur für Deutschland, im Ausland darf damit nicht gefahren werden
Alle zur Anmeldung nötigen Vordrucke kannst du direkt online herunterladen und ausgefüllt mitbringen.