Begleitetes Fahren ab 17

Young-Drive unterstützt bei Fahrerlaubnisklassen, Beratung und gezielter Vorbereitung auf die theoretische Prüfung mit Prüfungsfragen. Ausbildung und Theorie erfolgen in Zusammenarbeit mit der Fahrschule Peters.



Begleitetes Fahren ermöglicht es Fahranfängern mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Fahranfänger können mit 16 ½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung, welche die frisch gebackenen Kraftfahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen können. Wer den Führerschein ab 17 besitzt, darf aber nur ans Steuer, wenn folgende Punkte erfüllt sind.

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister haben
  • Die Begleitperson, muss beim Antrag für die Fahrerlaubnis beim Bürgeramt angegeben werden
  • Es können unbegrenzt Begleitpersonen angegeben werden
  • Die Begleitperson darf bis maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben
  • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur für Deutschland, im Ausland darf damit nicht gefahren werden

Alle zur Anmeldung nötigen Vordrucke kannst du direkt online herunterladen und ausgefüllt mitbringen.




Liebe ElternUnser Ziel ist es, Ihr Kind zu befähigen, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Das Ziel, Ihre Kinder sorgfältig und gewissenhaft auszubilden, damit sie später mit der nötigen Sicherheit am Straßenverkehr teilnehmen können, steht immer an erster Stelle.

Bei uns arbeiten erfahrene und fachkundige Fahrlehrer, die auch in stressigen Situationen stets ruhig bleiben. Mit unseren modernen Schulungsfahrzeugen und zeitgemäßen Unterrichtsmedien macht das Lernen richtig Spaß.