Mindestalter 25 Jahre
Voraussetzung:
mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten
Theorieprüfung:
KEINE erforderlich
Praxisprüfung:
KEINE erforderlich
Bescheinigung in einer Woche möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
850,00 €
Endpreis, versandkostenfrei in bestimmte Länder1
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Wer vor dem 1. April 1980 den Autoführerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, kann seit April 2013 Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.
Hinweis und Empfehlung
Young-Drive weisst ausdrücklich darauf hin, dass es, je nach persönlicher Situation, deutlich wirtschaftlicher
ist, Abstand von der Ausbildung B196 zu nehmen und direkt eine Ausbildung der Klasse A zu absolvieren.