zum B196 Führerschein


Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.


Mindestalter 25 Jahre 

Voraussetzung:

mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines

Theorieausbildung:

4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxisausbildung:

5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten

Theorieprüfung:

KEINE erforderlich

Praxisprüfung:

KEINE erforderlich

 

Bescheinigung in einer Woche möglich. Sprechen Sie uns einfach an. 



B196

850,00 €

  • verfügbar
  • 1 - 3 Tage Lieferzeit



Wer vor dem 1. April 1980 den Autoführerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, kann seit April 2013 Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.

Hinweis und Empfehlung
Young-Drive weisst ausdrücklich darauf hin, dass es, je nach persönlicher Situation, deutlich wirtschaftlicher ist, Abstand von der Ausbildung B196 zu nehmen und direkt eine Ausbildung der Klasse A zu absolvieren.