zum B196 Führerschein


Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.


Mindestalter 25 Jahre 

Voraussetzung:

mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines

Theorieausbildung:

4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxisausbildung:

5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten

Theorieprüfung:

KEINE erforderlich

Praxisprüfung:

KEINE erforderlich


…und so einfach funktioniert es:

 

In der Fahrschule persönlich oder mit u.s. Formular
anmelden (unten) und  die Ausbildung absolvieren.

 

Danach mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild
zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.


… nach Deiner Anmeldung geht es dann so weiter:

alle 14 Tage Mittwoch´s  
zu jeweils 4 x 90 Minuten zum
klassenspezifischen Theorieunterricht kommen
 und 
dann mit dem Fahrlehrer 5 Termine zu
je 90 Minuten Fahrunterricht ausmachen

wenn alles gut läuft, hast Du in 4 – 6 Wochen
die Eintragung B196 – COOL – oder ? 


B196

850,00 €

  • verfügbar
  • 1 - 3 Tage Lieferzeit



Wer vor dem 1. April 1980 den Autoführerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, kann seit April 2013 Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.