Mofa

Wer Mofa fahren möchte, benötigt dafür streng genommen keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung.

 

Trotzdem ist umgangssprachlich immer wieder von einem "Mofa-Führerschein" die Rede. Besonders reizvoll ist das Mofafahren für Jugendliche, denn das Mindestalter liegt bei 15 Jahren und nicht wie beim Führerschein Klasse B bei 18 bzw. 17 Jahren (Begleitetes Fahren). Wer ohnehin den Pkw-Führerschein hat, darf ohne Zusatzprüfung ein Mofa fahren. Auf der Karte ist die Erlaubnis als "Klasse AM" angegeben. Bei Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, steht die "Klasse M" für den Mofa-Führerschein.

 

Eine weitere Ausnahme: Alle, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, brauchen keine Prüfbescheinigung, um Mofa fahren zu dürfen. Ein Personalausweis oder der Reisepass reichen aus. 

 

Das Young-Drive Team klärt weitere wichtige Fragen zum Thema Mofa-Führerschein: Wissenswertes über Kosten, Prüfung und Versicherung.


Ab wann kann ich den "Mofa-Führerschein" machen?

Mofa fahren darf man ab 15 Jahren. Allerdings kann mit der theoretischen Ausbildung schon ein halbes Jahr vorher angefangen werden. Die Prüfung darf aber maximal drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Außerdem wichtig: Für die Anmeldung bei der Fahrschule ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig, wenn man unter 18 Jahren alt ist.

Wie viele Theorie- und Fahrstunden sind nötig?

Wie beim Pkw-Führerschein gibt es theoretischen und praktischen Unterricht. Dabei kann man beim "Mofa-Führerschein" zwischen Einzel- oder Gruppenunterricht wählen. Während der Theorieschulung dürfen maximal 20 Personen in einer Gruppe sein, beim Praxisunterricht maximal vier Personen. Sechs Mal 90 Minuten Theorie sowie eine praktische Fahrstunde von 90 Minuten stehen auf dem Plan. In der Theorie lernt der Fahrschüler Wissenswertes zum Verhalten im Straßenverkehr und technische Daten zum Mofa. In der Praxis werden eine Vollbremsung aus Maximalgeschwindigkeit, das Fahren in Schlangenlinien, das Anfahren und Anhalten, das Wenden des Mofas, das Ausweichen und das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geübt.

Wie läuft die Fahrschulprüfung ab?

Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, zum Beispiel beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen dann die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Nicht vergessen: Geld für die Ausstellung der Prüfbescheinigung sowie die Prüfgebühren. In der Prüfung selbst müssen 20 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet werden. Von 69 möglichen Fehlerpunkten darf man sich nur sieben erlauben. Die Fragen werden entsprechend dem Inhalt und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test. Eine praktische Prüfung muss man nicht machen.

Wie teuer ist der "Mofa-Führerschein"?

Die Kosten für die theoretische und praktische Ausbildung liegen bei uns bei 140,- Euro. Hinzu kommen etwa 8 Euro für das Ausstellen der Prüfbescheinigung sowie 15 Euro für die Prüfungsgebühren. Um für die Theorieprüfung zu lernen, kann man sich entweder kostenlose Smartphone-Apps herunterladen, im Internet diverse Seiten aufsuchen und eine Prüfungssituation simulieren.

Welche Mofas darf ich fahren, was ist die Höchstgeschwindigkeit?

Das Mofa darf mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm ausgestattet sein. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Wer anstatt eines Mofas lieber einen Roller fahren möchte, kann das auch tun. Aber auch hier gilt: Maximal 50 ccm Hubraum, 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Falls es sich um einen E-Roller handelt, darf die Nenndauerleistung 4kW nicht übersteigen. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Viele Roller müssen dafür gedrosselt werden. Drosselung heißt, dass eine mögliche Höchstgeschwindigkeit auf einen festen Wert heruntergesetzt wird, obwohl rein technisch gesehen ein höheres Tempo möglich wäre. Übrigens: Seit Dezember 2016 darf mit einer Mofa-Prüfbescheinigung auch ein Zweisitzer gefahren werden. Zuvor war eine Einsitzerbank Voraussetzung – wer trotzdem auf einem Zweisitzer erwischt wurde, musste ein Bußgeld von zehn Euro zahlen.

Roller entdrosseln: Welches Bußgeld droht?

Wer die Drosselung seines Rollers aufhebt, um schneller als 25 km/h fahren zu können, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Mofa-Prüfbescheinigung vor, kann es sein, dass der Roller im ungedrosselten Zustand nicht mehr für die erworbene Fahrerlaubnis zulässig ist. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen. Mit unzulässig umgebauten Fahrzeugen droht ein Bußgeld von 25 Euro. Wird dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, sind 90 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen. Wird in diesem Fall noch zusätzlich die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, sind 90 Euro fällig. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Oft läuft man auch Gefahr, durch das Aufheben der Drosselung die Betriebserlaubnis seines Mofas/Rollers zu verlieren. Dann erlischt gleichzeitig auch der Versicherungsschutz.

Brauche ich für mein Mofa eine Kfz-Versicherung?

 

Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März, das Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Wird dies vergessen, ist man ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro.

Führerschein entzogen, darf ich trotzdem Mofa fahren?

 

Wer seinen Führerschein aufgrund eines Verkehrsdeliktes abgeben muss, aber trotzdem mobil bleiben möchte, kann auf das Mofa umsteigen. Allerdings nicht immer! Es muss zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden werden. Muss man sich an ein dreimonatiges Fahrverbot halten, darf man in dieser Zeit kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Also auch kein Mofa. Wurde der Führerschein entzogen, weil man zum Beispiel acht Punkte in Flensburg hat, muss man ihn neu beantragen und oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. In diesem Fall darf man ein Mofa fahren. Allerdings muss dafür die Prüfbescheinigung fürs Mofa vorliegen. Wurde die Mofa-Prüfung nicht gemacht und man ist nach dem 30. März 1965 geboren, muss die Prüfung nachgeholt werden.