Mindestalter 25 Jahre
Voraussetzung:
mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten
Theorieprüfung:
KEINE erforderlich
Praxisprüfung:
KEINE erforderlich
…und so einfach funktioniert es:
    In der Fahrschule persönlich oder mit u.s. Formular
    anmelden (unten) und  die Ausbildung absolvieren.
    Danach mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild
    zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.
… nach Deiner Anmeldung geht es dann so weiter:
    alle 14 Tage Mittwoch´s  
    zu jeweils 4 x 90 Minuten zum
    klassenspezifischen Theorieunterricht kommen
     und 
    dann mit dem Fahrlehrer 5 Termine zu
    je 90 Minuten Fahrunterricht ausmachen
    
    wenn alles gut läuft, hast Du in 4 – 6 Wochen
    die Eintragung B196 – COOL – oder ? 
850,00 €
Endpreis, versandkostenfrei in bestimmte Länder1
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen
 
    
Wer vor dem 1. April 1980 den Autoführerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, kann seit April 2013 Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.