Erklärung zum B196 Führerschein


Mindestalter 25 Jahre 

Voraussetzung:

mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines

Theorieausbildung:

4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxisausbildung:

5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten

Theorieprüfung:

KEINE erforderlich

Praxisprüfung:

KEINE erforderlich



Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 23.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.
 
Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.
 
Die vielen öffentlichen Meinungen und das Feedback dazu zeigen, dass sich der Gesetzgeber für den allgemeinen Sprachgebrauch nicht verständlich ausgedrückt hat. Die Regulatorik ist aber klar definiert.

4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Theorie

(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie

 

5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis

(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)

 

Heißt nach:

9 × 90 Minuten = 810 Minuten / 60

gleich 13,5 Zeitstunden

also insgesamt

18 Ausbildungsstunden a 45 Minuten

 


Die Ausbildung
erfolgt ausschließlich in einer Fahrschule, deren Inhaber im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 Fahrlehrergesetz ist.

Schulungsstoff:
Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens 4 Unterrichtseinheiten (siehe oben) und umfasst die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 5 Unterrichtseinheiten (siehe oben). Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.

 

Dies MUSS von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.


Klartext
Der Bewerber muss mindestens

4 x 90 Minuten (8 x 45 Minuten)
klassenspezifischen Thorieunterricht 

und 10 Fahrstunden  a 45 Minuten
Platztraining und Fahren der Grundfahraufgaben 
sowie nach Bedarf und Können Autobahn- und Überlandfahrten

absolvieren.


Hinweis und Empfehlung
Young-Drive weisst ausdrücklich darauf hin, dass es, je nach persönlicher Situation, deutlich wirtschaftlicher ist, Abstand von der Ausbildung B196 zu nehmen und direkt eine Ausbildung der Klasse A zu absolvieren.


B 196

850,00 €

  • verfügbar
  • 1 - 3 Tage Lieferzeit


Wer vor dem 1. April 1980 den Autoführerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, kann seit April 2013 Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.