Mindestalter 25 Jahre
Voraussetzung:
mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten
Theorieprüfung:
KEINE erforderlich
Praxisprüfung:
KEINE erforderlich
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)
Heißt nach:
9 × 90 Minuten = 810 Minuten / 60
gleich 13,5 Zeitstunden
also insgesamt
18 Ausbildungsstunden a 45 Minuten
Die Ausbildung
erfolgt ausschließlich in einer Fahrschule, deren Inhaber im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis der
Klasse A nach § 17 Absatz 2 Fahrlehrergesetz ist.
Schulungsstoff:
Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens 4 Unterrichtseinheiten (siehe oben) und umfasst die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 5 Unterrichtseinheiten (siehe oben). Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.
Dies MUSS von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.
Klartext
Der Bewerber muss mindestens
4 x 90 Minuten (8 x 45 Minuten)
klassenspezifischen Thorieunterricht
und 10 Fahrstunden a 45
Minuten
Platztraining und Fahren der Grundfahraufgaben
sowie nach Bedarf und Können Autobahn- und Überlandfahrten
absolvieren.
Hinweis und Empfehlung
Young-Drive weisst ausdrücklich darauf hin, dass es, je nach persönlicher Situation, deutlich wirtschaftlicher
ist, Abstand von der Ausbildung B196 zu nehmen und direkt eine Ausbildung der Klasse A zu absolvieren.
850,00 €
Endpreis, versandkostenfrei in bestimmte Länder1
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Wer vor dem 1. April 1980 den Autoführerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, kann seit April 2013 Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.