Dürfen Prüfer Fallen stellen?


Nein, das ist Schnee von Vorgestern!


Jeder Fahrschüler macht sich Gedanken zum Thema Fahrprüfung. Und man ist auch neugierig, was Freunde berichten, die, die Prüfung schon hinter sich haben. Dabei darf man aber längst nicht alles glauben, was einem da an „Erfahrungen“ aufgetischt wird, denn durch manche Übertreibung oder Erweiterung wird das Erlebte erst so richtig spektakulär…

Je spannender die Begegnung mit dem Prüfer geschildert wird, desto heldenhafter erscheint der Erzähler. Aus diesem Grund werden Prüfer immer mal wieder zu Todfeinden, Monstern oder Schlimmerem umfunktioniert. Das hat Tradition und beschränkt sich auch nicht nur auf den Bereich des Führerscheins. Es zeigt sich, dass die Meinung über den Prüfer vom Ergebnis abhängt: Wenn er den Schüler bestehen lässt, wird er als „super nett“ bezeichnet, während im anderen Fall der enttäuschte Kandidat viel Negatives berichtet. Prüfer wissen das und können damit umgehen.

Eine Gewissheit gibt es auf jeden Fall: Der Prüfer bzw. die Prüferin stellt keine Fallen. Das darf er/sie nämlich nicht - Anweisungen an den Fahrschüler müssen korrekt gegeben werden und dürfen kein Fehlverhalten erzwingen. Das ist in der Prüfungsordnung so geregelt.

Ein Beispiel: „Biegen Sie hier links ab“ darf nicht falsch herum in eine Einbahnstraße führen. Fahrschüler befürchten das zwar immer wieder (aus den oben genannten Gründen gibt es dazu passende Horrorgeschichten), aber auch für Prüfer gelten eben Regeln. Hier würde im Zweifelsfalle auch der Fahrlehrer Alarm schlagen, falls einmal eine „falsche“ Anweisung kommen sollte. Zugegeben: Diese Regeln wurden für Prüfer erst vor ca. 20 Jahren ausdrücklich formuliert - Oma könnte also doch Recht haben... ;-)

„Nächste Möglichkeit links“ bedeutet, dass man sich schon entsprechend einordnen sollte, aber auch darauf achten muss, wo das Abbiegen denn erlaubt ist. Etwa so, wie man sich in einer fremden Stadt verhalten müsste. „Bitte wenden Sie das Auto verkehrsgerecht“ soll nicht heißen, dass man auf der Stelle stoppt und den Wagen herumreißt, sondern sich in der Nähe eine günstige Stelle zum Umkehren aussucht (Einfahrten, Nebenstraßen, Parkplätze).

Fahren Sie Richtung Hauptbahnhof bedeutet nicht das man im Moment die Taxiprüfung macht, sondern dass bald ein entsprechendes Hinweisschild in Sicht kommt.

Übrigens, Fragen sollen während der Fahrt an den Kandidaten zwar nicht gestellt werden (z.B. „wie schnell dürfen Sie hier fahren?“ oder „was sagt dieses Schild?“), aber auch ein Prüfer kann natürlich helfende Hinweise geben; manchmal drückt er sich dann vielleicht etwas indirekt aus: „Haben Sie das Ortsendeschild nicht gesehen?“ ist womöglich der Hinweis darauf, dass man auf der Landstraße immer noch mit Tempo 50 weiterzockelt, und gleichzeitig eine Chance, das zu ändern…