E-Scooter -Die wichtigsten Regeln!

Auch wenn sie harmlos aussehen, mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h ohne eigenen Kraftaufwand braucht jeder E-Scooter eine Kfz-Haftpflichtversicherung. „Viele Versicherungen bieten den Schutz schon für weniger als 40 Euro an. Dabei orientieren sich die meisten Versicherungsangebote für E-Roller an den Angeboten für Mofas“, so die Versicherungsprofis der DVAG. Wichtig: Beim Kauf darauf achten, vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten – ansonsten ist der kleine Flitzer nicht versicherbar.  

 

Was aber, wenn ich auf dem Roller selbst Unfallopfer bin? „Wer in der Freizeit recht aktiv unterwegs ist und die Folgen von bleibenden Verletzungen nicht aus eigener Tasche zahlen will, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken“.

 

Unser Partner: Marko Ruthenberg ist für euch da. 

 

Mindestalter: Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Helmpflicht: Eine Helmpflicht besteht nicht.

Nicht zu zweit: Die kleinen Zweiräder sind nur für eine Person zulässig. Das gilt z. B. auch dann, wenn man mit seinem Kind fahren und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.

Radweg: Mit E-Scootern darf man überall dort fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind.

Promillegrenze: Für E-Scooter-Fahrer gilt die gleiche Alkoholwertgrenze wie für Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Es drohen ein Bußgeld oder, bei Führerscheinbesitzern, auch Punkte in Flensburg bis hin zu einem generellen Fahrverbot.

Fahrzeugsicherheit: Grundsätzlich gilt für Elektro-Tretroller die Straßenverkehrsordnung. Sie müssen damit die Mindestanforderungen der Verkehrssicherheit erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel ein funktionierendes Brems- und Lichtsystem sowie eine Warnklingel.