ASP-Seminar
Zu viele Punkte in Flensburg? Bei uns können Sie ein Aufbauseminar besuchen, um so Ihre Punkte abzubauen und Ihren Führerschein noch einmal retten, denn spätestens bei 18 Punkten in Flensberg ist der Führerschein weg. Eine Teilnahme ist nur einmal in 5 Jahren möglich. Fahranfänger müssen ein ASF bzw. FSF belegen.
Zu viele Punkte in Flensburg? Bei uns können Sie ein Aufbauseminar besuchen, um so Ihre Punkte abzubauen und Ihren Führerschein noch einmal retten, denn spätestens bei 18 Punkten in Flensberg ist der Führerschein weg. Die freiwillige Teilnahme ist nur einmal in 5 Jahren möglich. Fahranfänger müssen ein ASF bzw. FSF belegen.
- 0 bis 8 Punkte
- Ein Aufbauseminar kann freiwillig besucht werden. Die Teilnahme ist zu diesem Zeitpunkt freiwillig und führt zu einem Abbau von 4 Punkten auf höchstens 0 Punkte.
- 9 bis 13 Punkte
- Ab 8 Punkten erfolgt eine kostenpflichtige Verwarnung durch die Behörden mit dem Hinweis auf ein solches Seminar. Ab 9 Punkten führt eine Teilnahme jedoch nur noch zu einem Abzug von 2 Punkten.
- 14 bis 17 Punkte
- Ab 14 Punkten in Flensburg ordnet die Führerscheinstelle eine Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend an. Wird dieser Verpflichtung innerhalb eines Zeitrahmens nicht nachgekommen, so wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine erneute Führerscheinprüfung durch einen Seminarbesuch ist innerhalb von zwei Jahren möglich.
Wurde innerhalb der letzten 5 Jahren bereits ein Aufbauseminar besucht, so ist eine erneute Teilnahme nicht möglich. In diesem Falle erfolgt nur eine schriftliche und wiederrum kostenpflichtige Verwarnung. Jedoch ist die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung möglich, welche zu einem Abzug von 2 Punkten führt.
- 18 Punkte
- Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine Wiedererteilung ist nach frühestens 6 Monaten nach erneuter Prüfung möglich.
Wer kann teilnehmen?
Jedem dem noch keine Aufforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde zugestellt wurde. (freiwillige Teilnahme - Punkterabatt möglich). Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe müssen in jedem Fall das vorgeschriebene Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) besuchen. Sie sind von der Teilnahme an diesen Aufbauseminaren (ASP) ausgeschlossen.
Wer muss teilnehmen?
Alle Personen, die von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich aufgefordert worden sind.
Wo kann man teilnehmen?
Nur speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu befugt, derartige Seminare zu moderieren (§ 4 Abs.8 StVG). Bei uns können Sie ein solches Seminar ablegen.
Wann kann man teilnehmen?
Schauen Sie in unseren Terminkalender wann wir das nächste Mal einen Kurs anbieten!
Zeitraum
Das Aufbauseminar dauert mindestens 2 Wochen und höchstens 8 Wochen.
Anzahl der Teilnehmer
In einem Seminar nehmen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer teil. Sollte das Seminar nicht die notwendige Teilnehmerzahl haben, behalten wir uns vor, dass Seminar abzusagen. In diesem Fall sollen die Teilnehmer, die sich beeilen müssen, mit uns Kontakt aufnehmen, um eine Lösung zu finden.
Ablauf
- 4 Sitzungen je 135 Minuten
- eine Fahrprobe zwischen der 1. und der 2. Sitzung
- pro Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden
ASF-Seminar
Das „ASF“ bedeutet „Aufbau-Seminar für Fahranfänger“ ist ein Seminar, das dazu dient, Fahranfängern die Fahrerlaubnis zu erhalten. Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.
Bei entsprechenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten), die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, werden Sie von Ihrem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) dazu aufgefordert (also keine freiwillige Teilnahme, sondern Pflicht), ein „ASF-Seminar“ zu besuchen. Hierzu wird Ihnen eine Frist gesetzt.
Je nach der Schwere des Verstoßes (unterschieden werden Verstöße der Gruppe A und B) wird entweder sofort nach dem ersten Verstoß (Gruppe A) oder erst nach zweimaliger Auffälligkeit (Gruppe B) ein „ASF-Seminar“ angeordnet. Nähere Erläuterungen zu den Verkehrsverstößen sowie der Eingruppierung dieser beim Führerschein auf Probe (FaP) finden Sie im Internet beim Kraftfahrtbundesamt unter: www.kba.de (hier „Punktekatalog“).
Die Probezeit (Führerschein auf Probe) verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre. Kommen Sie der Anordnung des Straßenverkehrsamtes, ein „ASF-Seminar“ zu besuchen, nicht nach, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2a Abs.3 StVG). Bei Wiederholung von Verkehrsverstößen trotz Teilnahme an einem „ASF-Seminar“ und einer Wiederholungsprüfung erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate.
Auch hier kann innerhalb von 5 Jahren kann nur an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann vom StVa die Teilnahme an einem «Aufbauseminar für Fahranfänger» angeordnet werden. Bei Nichtteilnahme droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Eine Teilnahmebescheinigung kann man nur erhalten, wenn man an einem Aufbauseminar vollständig teilgenommen hat. Es ist nicht möglich einzelne Seminarteile anderen Seminar nachzuholen, sondern man muss in einem solchen Fall an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen.
Wer kann teilnehmen?
Die Teilnahme an einem ASF Seminar wird behördlich angeordnet.
Wer muss teilnehmen?
Teilnehmen an einem solchen Seminar muss jeder, der mindestens mit einer Auffälligkeit (schwerwiegenden Regelverstoß) oder zwei Auffälligkeiten (weniger schwerwiegenden Regelverstößen) aufgefallen ist. Für die Teilnahme an einem ASF-Seminar muss immer eine behördliche Aufforderung vorliegen.
Wo kann man teilnehmen?
Nur speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu befugt, derartige Seminare zu moderieren (§ 4 Abs.8 StVG). Bei uns können Sie ein solches Seminar ablegen.
Wann kann man teilnehmen?
Schauen Sie in unseren Terminkalender wann wir das nächste Mal einen Kurs anbieten!
Zeitraum
Das Aufbauseminar dauert mindestens 2 Wochen und höchstens 4 Wochen.
Anzahl der Teilnehmer
In einem Seminar nehmen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer teil. Sollte das Seminar nicht die notwendige Teilnehmerzahl haben, behalten wir uns vor, dass Seminar abzusagen. In diesem Fall sollen die Teilnehmer, die sich beeilen müssen, mit uns Kontakt aufnehmen, um eine Lösung zu finden.
Ablauf
- 4 Sitzungen je 135 Minuten
- eine Beobachtungsfahrt zwischen der 1. und der 2. Sitzung