Bus-Klassen


Klasse D1

Bus

Beschreibung:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder Klassen AM, A, A1und A2 - mit einer maximalen Länge von 8 m zur Beförderung mit mehr als 8, aber höchstens 16 Personen (außer dem Führersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.


Besonderheit:

Nur mit Klasse B; Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.


Mindestalter:

ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe; ansonsten ab 21 Jahre


Klasse D1E

Anhänger

Beschreibung:

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.


Besonderheit:

nur mit Klasse D1; Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.


Mindestalter:

ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe; ansonsten ab 21 Jahre


Einschluss:

BE,C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)


Klasse D

Bus Groß

Beschreibung:

Kfz - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg.


Besonderheit:

nur mit Klasse B; Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.


Mindestalter:

ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre - Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Einschluss:

D1


Klasse DE

Bus Anhänger groß

Beschreibung:

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.


Besonderheit:

nur mir Klasse D; Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.


Mindestalter:

ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre - Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Einschluss:

BE,D1E,C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)



Fahrausbildung

Erfüllen Sie alle nötigen Voraussetzungen für einen Führerschein der Klasse D, steht der Besuch der Fahrschule an. Im Theorieunterricht müssen Sie mindestens 6 Doppelstunden Grundstoff absolvieren. Die Mindestdauer für den klassenspezifischen Grundstoff hängt wiederum davon ab, welche Fahrerlaubnisklassen Sie bereits besitzen:

  • Vorbesitz der Klasse D1: 8 Doppelstunden
  • Vorbesitz der Klasse C: 8 Doppelstunden
  • Vorbesitz der Klasse C1: 12 Doppelstunden
  • kein Vorbesitz der genannten Klassen: 18 Doppelstunden

Auch die vorgeschriebene Anzahl der praktischen Fahrschtunden hängt von Ihrem Vorbesitz anderer Fahrschulklassen ab:

Klasse B/C1 höchstens zwei Jahre im Vorbesitz:

  • Grundausbildung: 45 Fahrten
  • Überland: 22 Fahrten
  • Autobahn: 14 Fahrten
  • Nachtfahrt: 8 Fahrten

Klasse B/C1 mehr als zwei Jahre im Vorbesitz:

  • Grundausbildung: 33 Fahrten
  • Überland: 12 Fahrten
  • Autobahn: 8 Fahrten
  • Nachtfahrt: 5 Fahrten

Klasse C höchstens zwei Jahre im Vorbesitz:

  • Grundausbildung: 14 Fahrten
  • Überland: 16 Fahrten
  • Autobahn: 8 Fahrten
  • Nachtfahrt: 6 Fahrten

Klasse C mehr als zwei Jahre im Vorbesitz:

  • Grundausbildung: 7 Fahrten
  • Überland: 8 Fahrten
  • Autobahn: 4 Fahrten
  • Nachtfahrt: 3 Fahrten

Klasse D1 im Vorbesitz (Dauer ist irrelevant):

  • Grundausbildung: 20 Fahrten
  • Überland: 5 Fahrten
  • Autobahn: 5 Fahrten
  • Nachtfahrt: 5 Fahrten

Busführerschein Klasse D: Altersgrenze

 

Um einen Führerschein der Klasse D erwerben zu können, müssen Sie ein bestimmtes Mindestalter haben. Dieses kann je nach Ihrer persönlichen Situation variieren. Im Folgenden geben wir deshalb einen Überblick, unter welchen Umständen welche Altersgrenze für den D-Führerschein gilt:

Welches Mindestalter ist für den Führerschein der Klasse D erforderlich?
Welches Mindestalter ist für den Führerschein der Klasse D erforderlich?
  • Mindestalter: 24 Jahre

Dies ist das höchstmögliche Mindestalter für den Führerschein der Klasse D. Es gilt immer dann, wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine der niedrigeren Altersgrenzen erfüllen.

  • Mindestalter: 23 Jahre

Um die Klasse D schon mit 23 Jahren erhalten zu können, müssen Sie die beschleunigte Grundqualifikation nach § 2 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) erwerben. Dazu müssen Sie den Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen und die theoretische Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.

  • Mindestalter: 21 Jahre

Die Altersgrenze von 21 Jahren gilt in zwei möglichen Situationen:

  1. Sie erwerben die beschleunigte Grundqualifikation nach § 2 Abs. 2 BKrFQG (die gleiche Voraussetzung wie für die Altersgrenze von 23 Jahren). In dem Fall gilt für Sie bis zu Ihrem 23. Geburtstag die Auflage, dass Sie nur Fahrten im Linienverkehr absolvieren dürfen und auch nur dann, wenn die jeweilige Buslinie höchstens 50 km lang ist.
  2. Sie erwerben die Grundqualifikation nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG. Dafür müssen Sie sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung bei der IHK bestehen.
  • Mindestalter: 20 Jahre

Das Mindestalter von 20 Jahren gilt nur, wenn Sie gerade eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf absolvieren oder die Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Solange Sie sich noch in der Ausbildung befinden, dürfen Sie von der Fahrerlaubnis nur bei Ausbildungsfahrten Gebrauch machen. Bis Sie sowohl Ihre Berufsausbildung abgeschlossen als auch das 21. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Sie außerdem nur im Inland Bus fahren.

  • Mindestalter: 18 Jahre

Für die Altersgrenze von 18 Jahren gilt die gleiche Voraussetzung wie für das Mindestalter von 21 Jahren: das Absolvieren oder der Abschluss einer qualifizierenden Berufsausbildung. Ebenso müssen Sie sich an die gleichen Auflagen halten: Sie dürfen nur im Inland fahren und nur im Rahmen Ihrer Ausbildung, sollten Sie diese noch nicht abgeschlossen haben. Beim Mindestalter ab 18 Jahren kommen aber noch zwei weitere Auflagen hinzu: Sie dürfen von Ihrem Führerschein der Klasse D nur Gebrauch machen, wenn sich keine Fahrgäste im Bus befinden oder Sie im Linienverkehr auf einer Linie von höchstens 50 km unterwegs sind. Diese beiden Auflagen entfallen, sobald Sie 20 sind.