Berufskraftfahrer
Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob diese Tätigkeit als Arbeitnehmer/in ausgeübt wird oder der/die Unternehmer/in selbst das Fahrzeug lenkt.
Es gibt zwei Grundarten von Prüfungen, die Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation. Neben diesen Grundarten sieht der Verordnungsentwurf noch eine Reihe von „abgespeckten“ Prüfungen (z. B. für Inhaber von Fachkundenachweisen gem. Berufszugangsverordnungen für den Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr) vor. Wir bei Young-Drive bieten Ihnen nur die beschleunigte Grundqualifikation an.
Die Zulassung zur Prüfung „Grundqualifikation“ erfolgt nur, wenn der Teilnehmer im Besitz eines gültigen Führerscheins für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse ist. Ein Vorbereitungslehrgang ist für die Ablegung der Prüfung nicht vorgeschrieben. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Prüfungsteil, der 240 Minuten umfasst, und einem praktischen Prüfungsteil von 210 Minuten.
Der theoretische Prüfungsteil besteht aus:
- einem Teil mit Multiple-choice-Fragen (MC)
- Fragen mit direkter Antwort
- in der Erörterung von Praxissituationen
Der praktische Prüfungsteil besteht aus drei Teilen:
- einer Fahrprüfung von 120 Minuten
- einem praktischen Prüfungsteil (z. B. Sicherheit der Fahrgäste, der Ladung, Einschätzung von Notfällen) von 30 Minuten
- Bewältigung von kritischen Situationen (Fahrsicherheitstraining) von höchstens 60 Minuten
Die „Grundqualifikation“ können Sie bei Young-Drive nicht ablegen.
Die Zulassung zur Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation“ erfolgt nur, wenn eine anerkannte Schulung besucht wurde, die 140 Stunden Unterricht umfasst. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Prüfungsteil mit einer Prüfungsdauer von 90 Minuten. Der Fragebogen besteht aus MC-Fragen und offenen Fragen.
Für LKW-Fahrer Termine nach Absprache und Anzahl der Teilnehmer.
Zeitbedarf 140 Stunden z.B. in 10 Wochen Abendkurs.
Dies beinhaltet:
- 10 Fahrstunden
- 130 Theoriestunden
- Lehrmaterial
Diese Weiterbildung kann parallel zur Führerscheinausbildung gemacht werden. Nicht beinhaltet ist die IHK Prüfungsgebühr. Die Fortbildung und Qualifikation werden durch den Eintrag im Führerschein dokumentiert. Hierzu wird der Gemeinschaftscode 95 verwendet.
Preis: 2400,00 €
Die Rechtsgrundlage in Deutschland ist das „Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr“ – BKrFQG (BGBl. I vom 17.08.2006) sowie die „Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetzes – BKrFQV (BGBl. I vom 11.09.2006). Das Gesetz, von einigen Ausnahmen abgesehen, wie auch die Verordnung sind am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Mit dieser Inkraftsetzung erfolgte die Umsetzung der europäischen „Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft oder Personenkraftverkehr“.
Grundqualifikation und Weiterbildung werden im Führerschein mit dem Code „95“ (Kraftfahrer, der Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht gemäß Artikel 3 bis zum ………. erfüllt) eingetragen. Der Eintrag ist nur bei Kartenführerscheinen möglich, sodass ein Umtausch „alter Führerscheine“ in neue Kartenführerscheine zwingend ist.
Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von
- Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr, d. h. gewerblicher und Werkverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
- Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
Welche Qualifikation absolviert werden muss, ist insbesondere abhängig vom Alter des Fahrers. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese nachzuweisen. Der Nachweis der Grundqualifikation kann erbracht werden durch:
- den Abschuss einer Berufsausbildung
- zum Berufskraftfahrer oder
- „zur Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
- oder durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK