Begleitetes Fahren ab 17

17

Begleitetes Fahren ermöglicht es Fahranfängern mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Fahranfänger können mit 16 ½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung, welche die frisch gebackenen Kraftfahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen können. Wer den Führerschein ab 17 besitzt, darf aber nur ans Steuer, wenn folgende Punkte erfüllt sind.