Berufskraftfahrer


Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob diese Tätigkeit als Arbeitnehmer/in ausgeübt wird oder der/die Unternehmer/in selbst das Fahrzeug lenkt.

Welche Prüfungen gibt es?

Wie setzt sich die Prüfung „Grundqualifikation“ zusammen?

Die Zulassung zur Prüfung „Grundqualifikation“ erfolgt nur, wenn der Teilnehmer im Besitz eines gültigen Führerscheins für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse ist. Ein Vorbereitungslehrgang ist für die Ablegung der Prüfung nicht vorgeschrieben. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Prüfungsteil, der 240 Minuten umfasst, und einem praktischen Prüfungsteil von 210 Minuten.

Der theoretische Prüfungsteil besteht aus:

  • einem Teil mit Multiple-choice-Fragen (MC)
  • Fragen mit direkter Antwort
  • in der Erörterung von Praxissituationen

Der praktische Prüfungsteil besteht aus drei Teilen:

  • einer Fahrprüfung von 120 Minuten
  • einem praktischen Prüfungsteil (z. B. Sicherheit der Fahrgäste, der Ladung, Einschätzung von Notfällen) von 30 Minuten
  • Bewältigung von kritischen Situationen (Fahrsicherheitstraining) von höchstens 60 Minuten

Die „Grundqualifikation“ können Sie bei Young-Drive nicht ablegen.