Lebensrettende Sofortmaßnahmen / Erste Hilfe

OPEN

Den erforderlichen Lehrgang können Sie direkt bei uns in der Fahrschule ablegen. Termine dazu finden Sie im Terminkalender unter dem Vermerk „LSM“.

Euskirchen: Rüdesheimer Ring 176a
8:00 bis 14:15 Uhr Uhr, 25 €*

Wer benötigt den kleinen Erste-Hilfe-Kurs?

Der „kleine Erste-Hilfe-Kurs“ (4 Doppelstunden) ist für den PKW- und Motorrad-Führerschein erforderlich (s. § 19 FEV). Für den LKW- Bus- und Taxiführerschein benötigen Sie den Großen Erste Hilfe Kurs. Nach dem Grundkurs müssen Sie daher einen 2. Teil besuchen.

Umfang und Inhalt?

In ca. 6,5 Stunden (dies entspricht 4 Doppel[schul]stunden) werden die Grundlagen der lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort, wie z.B. Blutstillung, Herz-Lungen-Wiederbelebung, stabile Seitenlage etc. vermittelt und praktisch geübt.

Wann und wo kann ich diesen Kurs besuchen?

Aus den Kursterminen können Sie frei auswählen. Die Termine finden Sie hier. Voranmeldungen sind nötig. Einlass ab 15 Minuten vor Kursbeginn.

Wer benötigt den großen Erste-Hilfe-Kurs?

Umfang und Inhalt?

Nachdem Sie unseren Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort besucht haben, werden in diesem weitere vier Doppelstunden dauernden Ergänzungskurs die vorgeschriebenen acht Doppelstunden komplettiert. Lernziele sind z.B. die Vorgehensweise bei Verbrennungen, Vergiftungen, Knochenbrüchen usw.

Wann und wo kann ich diesen Kurs besuchen?

Als "Eintrittskarte" benötigen Sie die ORIGINAL Teilnahmebescheinigung des Kurses für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, den Sie vorher in unserer Filiale besucht haben.

Wichtig: Zwischen dem Besuch des ersten Teils und dem des zweiten Teils dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen. Der 2. Teil wird nicht bei uns angeboten!

* ab Januar 2012