Begleitetes Fahren ab 17
Informationsblatt
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und / oder BE bestanden haben, dürfen jetzt schon vor ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Ein Modellversuch in NRW macht das möglich. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft. In diesem Informationsblatt finden Sie alles, was wichtig ist!
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Beim Begleitetem Fahren ab 17 ist die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten erforderlich. Im Normalfall also die Ihres Vaters und Ihrer Mutter. Dazu ist folgendes Formular auszufüllen.
Angaben der Begleitperson
Weiterhin sind Angaben zu jeder Begleitperson sowie deren Zustimmung erforderlich. Laden Sie dazu dieses Dokument herunter und füllen Sie es für jede Begleitperson aus.
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Um auch ohne Beisein der Erziehungsberechtigten den Vertrag für den Führerschein in der Fahrschule abschließen zu können, benötigen Sie diese Einverständniserklärung von ihren Eltern ausgefüllt.
